Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Mit der neuen Corona-Verordnung von Baden-Württemberg gelten auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Laut Verordnung dürfen höchstens 50 Personen in geschlossenen Räumen feiern. Sobald ein Ungeimpfter teilnimmt, gilt eine Beschränkung auf einen Haushalt und höchstens eine fremde Person. Minderjährige werden nicht mitgezählt. An Silvester sollen nicht mehr als 10 Personen auf öffentlichen Plätzen sein.