Urteil nach Messerstecherei in Albstadt- Ebingen

1 Jahr und sieben Monate muss der 18- jähriger Messerstecher aus Albstadt- Ebingen ins Gefängnis. Der Hauptangeklagte hatte im Dezember 2017 einen Kontrahenten auf Herzhöhe in die Brust gestochen. Ein zweiter Täter muss sich wegen körperlicher Körperverletzung verantworten und wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie 120 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Die Richterin des Amtsgerichts in Hechingen hält darüber hinaus eine professionelle Aufarbeitung der Tat für nötig.