Nach Urteil: Tübinger Verpackungssteuer grundsätzlich erlaubt

Die Stadt Tübingen hat den Rechtsstreit um die Verpackungssteuer gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Steuer rechtens ist. Geklagt hatte die Betreiberin der Tübinger McDonalds-Filiale. Im vergangenen Jahr hatte das Mannheimer Verwaltungsgericht noch anders entschieden. Damals war die Stadt in Revision gegangen. Die Fastfoodkette prüft jetzt, ob sie eine Verfassungsbeschwerde einreicht.