Die Stadt Tübingen hat den Rechtsstreit um die Verpackungssteuer gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Steuer rechtens ist. Geklagt hatte die Betreiberin der Tübinger McDonalds-Filiale. Im vergangenen Jahr hatte das Mannheimer Verwaltungsgericht noch anders entschieden. Damals war die Stadt in Revision gegangen. Die Fastfoodkette prüft jetzt, ob sie eine Verfassungsbeschwerde einreicht.