Nach Brand: Entscheidung über die Metzinger Weinstube „Zum Rad“

Ein halbes Jahr nach dem Brand in der Metzinger Weinstube “Zum Rad” steht der Eigentümer vor der Entscheidung: renovieren oder neu bauen. Der „Generalanzeiger” erfuhr, dass der Eigentümer noch überlegt. Der Bebauungsplan macht nach Angaben der Stadt einige Vorschriften. An dieser Stelle darf nur ein zweigeschossiges Haus mit Satteldach stehen. Im Erdgeschoss muss eine Gastwirtschaft oder ein Laden sein.