Menschen auf Jobsuche dürfen in Urlaub fahren

Auch Menschen auf Jobsuche können in den Urlaub fahren – die Arbeitsagentur Balingen weist auf die Regeln beim Arbeitslosengeld hin. Demnach müssen Arbeitslose jederzeit für ein Jobangebot erreichbar sein, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen. Urlaubswünsche müssen bei der Arbeitsagentur angemeldet werden. Das Geld wird bei Abwesenheiten nur bis zu einer Dauer von drei Wochen weitergezahlt.