Meldepflicht für schwerbeschädigte Arbeitnehmer

Die Arbeitsagentur Balingen erinnert Arbeitgeber an die Meldepflicht für schwerbeschädigte Arbeitnehmer. Betriebe ab 20 Mitarbeitern müssen laut Gesetz auf 5 Prozent ihrer Stellen schwerbeschädigte Menschen beschäftigen. Das gilt auch, wenn ein Betrieb von Kurzarbeit betroffen war. Der Anteil muss bis zum 31. März gemeldet werden. Die Unternehmen können das mit der Software IW-elan tun. Sie hat eine eigene Homepage.