Medizinstudienplätze in Baden-Württemberg künftig anders verteilt

Ein Teil der Medizinstudienplätze in Baden-Württemberg wird künftig an Bewerber gehen, die sich vorab zur Arbeit im ländlichen Raum verpflichten. Der Landtag beschloss gestern, 04.02.21 in der letzten Sitzung vor der Wahl das Gesetz zur Landarztquote. Die Bewerber unterschreiben, dass sie 10 Jahre als Hausärzte auf dem Land arbeiten. Dafür gilt für sie der Numerus Clausus nicht. 75 Plätze sind durch das Programm reserviert.