Maskenpflicht am Ostermarkt des Residenzschlosses Urach

Auf dem Ostermarkt am Sonntag im Residenzschloss Urach gilt Maskenpflicht. Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten hat mitgeteilt, dass Besucher ab 18 Jahren zum Schutz gegen Infektionen eine FFP2-Maske tragen müssen. Für Minderjährige genügt eine OP-Maske. Die Schlösserverwaltung hat das Hausrecht und kann deshalb diese Anordnung treffen.