Lockerung der Coronaregeln in der Kinder- und Jugendarbeit

Bei der Kinder- und Jugendarbeit werden ab heute, 02.06.20 die Coronaregeln gelockert. Baden-Württembergs Sozialminister Lucha teilte mit, dass Termine in Beratungsstellen und feste Gruppen stattfinden dürfen. Gruppen bis zu 15 Personen sind erlaubt. Offene Gruppen ohne Dokumentation der Teilnehmer und andere Formen offener Kinder- und Jugendarbeit sind nicht möglich.