Landgericht Stuttgart: Keine zwei Zeitungen mit demselben Namen

Es kann nur einen „Zollern-Alb-Kurier“ geben, und das wird einem Gerichtsurteil nach so bleiben. Das Landgericht Stuttgart hat heute eine Einstweilige Verfügung erlassen. Der Schwäbische Verlag als Mutterhaus des Balinger Zollern Alb Kuriers hatte geklagt. Seit Anfang Januar gab ein anderes Haus eine Konkurrenzzeitung unter demselben Namen heraus. Die Richter entschieden: das geht nicht. ZAK-Geschäftsführer Welte reagierte erleichtert.