Kreise Reutlingen und Tübingen: Stallpflicht der Geflügelhöfe bis Ende März

Die Geflügelhöfe in den Kreisen Reutlingen und Tübingen müssen bis Ende März ihre Tiere in den Ställen lassen. Das haben die Landratsämter angeordnet, damit die Geflügelpest sich nicht ausbreitet. Die Tierseuche war im Kreis Tübingen bei Schwänen, einem Reiher und einem Storch nachgewiesen worden. Der Storch war im Mössinger Vogelschutzzentrum in Behandlung. Es wurde sicherheitshalber geschlossen.