Das für kommenden Freitag angesetzte Streitgespräch zwischen Tübingens OB Boris Palmer und AfD Landeschef Markus Frohnmaier beschäftigt jetzt auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Dort sind zwei Klagen gegen die Stadt Tübingen eingegangen. Eine richtet sich gegen den geplanten Live-Stream und die Zuschauerbegrenzung. Der zweite Kläger will erreichen, in die Halle zu dürfen. Die zur Verfügung stehenden 750 Plätze hatte die Stadt online ausschließlich an Tübinger Bürger vergeben. Das Gericht wird noch Anfang der Woche darüber entscheiden.