Kindergeld für über 18-Jährige

Eltern mit volljährigen Kindern nach dem Schulabschluss müssen sich nicht um ausbleibendes Kindergeld sorgen. Wenn über 18-Jährige eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium, Praktikum oder einen Freiwilligendienst machen, bekommen die Eltern weiter Kindergeld laut Agentur für Arbeit Reutlingen. Auch bei einer Übergangszeit von Schule zur Weiterbildung ist dies der Fall, bis zu vier Monate. Voraussetzung für weiterlaufendes Kindergeld ist eine schriftliche Kenntnisgabe.