Keine Lockerung der Coronabeschränkungen für Gaststätten

Die neuen Lockerungen der Coronabeschränkungen betreffen nicht die Gaststätten. Die Gewerkschaft NGG rechnet vor, dass Beschäftigte des Gastgewerbes vom Kurzarbeitergeld nicht leben können. Bei einem Koch in Vollzeit sind das nach ihren Zahlen 900 Euro im Monat. Die Gewerkschaft verlangt, dass das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent angehoben wird. Andere EU-Länder hätten das auch so geregelt. 4.000 Menschen sind demnach allein im Kreis Tübingen betroffen.