Kein Schnaps unter 25 in Horb

In Horb am Neckar gibt es heute am Rosenmontag ein freiwilliges Alkoholverkaufs- und Ausschankverbot für Personen unter 25 Jahren. Das heißt, dass sich die teilnehmenden Betriebe verpflichten, auf die Abgabe von Schnaps und ähnlich „harten“ alkoholischen Getränken an unter 25-Jährige zu verzichten. Die Veranstalter wurden zwar sensibilisiert, vor allem aber seien die Eltern gefordert, in geeigneter Weise auf ihre Kinder einzuwirken, heißt es von der Polizei.