Jobsuchende und von Kurzarbeit Betroffene haben weiter vereinfachten Zugang zur Grundsicherung

Im Neuen Jahr 2022 haben Jobsuchende und von Kurzarbeit Betroffene weiter vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Darauf weist die Arbeitsagentur Reutlingen hin. Die Regelung wurde bis zum 31. März verlängert. Das bedeutet unter anderem, dass die Vermögensprüfung weiter ausgesetzt ist. Sinn der Regelung ist laut Arbeitsagentur, dass niemand wegen der Pandemie seine Altersvorsorge aufbrauchen muss.