In Tübingen darf nicht geböllert werden

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass in der Tübinger Altstadt kein Silvesterfeuerwerk erlaubt ist. Auch rund um die Kliniken sind Knaller streng verboten. Wenn jemand in den Verbotszonen Kracher zündet, kann das laut Stadtverwaltung bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten. Vor 11 Jahren hat an Silvester in der Tübinger Altstadt ein Fachwerkhaus Feuer gefangen. Der Brandschaden erreichte Millionenhöhe.