In der Tübinger Altstadt sind an Silvester Alkohol und Feuerwerkskörper verboten

In der Tübinger Altstadt sind an Silvester bis zum Neujahrsmorgen Alkohol und Feuerwerkskörper verboten. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass auch in der Nähe der Kliniken Feuerwerk verboten ist. Außerdem gelten Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu 10 immunisierte Personen treffen. Wenn nicht geimpfte Personen dabei sind, darf ein Haushalt nur zwei Besucher haben.