In Clubs und Diskos in Baden-Württemberg darf nur noch unter bestimmten Bedingungen ohne Maske getanzt werden

In den Clubs und Diskos in Baden-Württemberg darf nur noch unter bestimmten Bedingungen ohne Maske getanzt werden. Voraussetzung ist, dass im Club die 2G-Regel gilt. Nur gute belüftete Clubs dürfen die volle Zahl von Gästen einlassen. Das Gesundheitsministerium reagiert mit der Verschärfung nach eigenen Angaben auf die steigende Zahl von Coronafällen im Land.