IHK Reutlingen erleichtert über Urteil zum Dieselfahrverbot

Die IHK Reutlingen ist erleichtert über das Verwaltungsgerichtsurteil gegen Dieselfahrverbote in der Stadt. Hauptgeschäftsführer Epp sagte, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig stärke die Region als Wirtschaftsstandort. Das Gericht hatte der Stadt Maßnahmen für bessere Luft vorgeschrieben, Fahrverbote aber für unverhältnismäßig erklärt. In der Reutlinger Lederstraße werden laut Umweltbundesamt die zulässigen Grenzwerte noch überschritten. In den letzten zwei Jahren ist die Belastung mit Stickoxiden aber deutlich gesunken.