Hundehalter im Frohnstetter Prozess waren fahrlässig

Gestern ging der Frohnstetter Prozess weiter. Ein Hund hatte dort eine Spaziergängerin zu Tode gebissen. Der Oberstaatsanwalt forderte Haftstrafen auf Bewährung für die Hundehalterin und ihren Partner, und eine Entschädigung für den Ehemann der Toten. Die Hundebesitzer wären fahrlässig gewesen. Der Hund sei aggressiv wegen keiner artgerechten Haltung. Außerdem war das Halsband laut Landeskriminalamt porös und deshalb gerissen.