Ein Arzt aus Hechingen hat vor Gericht gestanden, weil er in der Pandemiezeit Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hatte. Das Landgericht sprach ihn in zweiter Instanz frei. Es stellte fest, er habe Patienten zweimal untersucht. Also habe er nach bestem Wissen gehandelt. Gefälligkeitsatteste am Telefon habe es nicht gegeben. Bei einem Honorar von 5 Euro pro Attest habe er sich auch nicht bereichert.