Das Landratsamt in Balingen hat eine Botschaft an Hausbesitzer: Licht aus. Die Naturschutzbehörde schreibt, dass nächtliche Fassadenbeleuchtungen an Privathäusern seit zwei Jahren nicht mehr erlaubt sind. Brennende Laternen seien tödliche Fallen für Nachtinsekten. Das Beleuchtungsverbot gilt von April bis September jeweils zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.