Haft und Sicherungsverwahrung nach Kindesmissbrauch

Zu fünf Jahren und drei Monaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Tübinger Landgericht einen 38jährigen Mann verurteilt. Er hatte sich im Februar in einer Sammelunterkunft seines Arbeitgebers mit der fünfjährigen Tochter einer Kollegin alleine in ein Zimmer zurückgezogen, und sie dort unsittlich berührt. Da der Mann ein Rückfalltäter ist, kommt zu der Haftstrafe noch eine anschließende Sicherungsverwahrung hinzu.