Gleiche Regeln für alle bei Corona-Erkrankung in Baden-Württemberg

Für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg sollen bei einer Coronaerkrankung die gleichen Regeln gelten wie für Erwachsene. Gesundheitsminister Lucha und Kultusministerin Schopper sagten, dass Kinder und Jugendliche keinen Test vorlegen müssen, wenn sie nach einer Coronainfektion wieder in die Schule oder in die Kita gehen. Das habe das neue Bundesgesetz vorgeschrieben; diese Regelung wurde geändert.