Durch den am Jahresbeginn um 35 Cent auf 9,19 Euro gestiegenen Mindestlohn vergrößert sich die Kaufkraft im Kreis Reutlingen um etwa eine Million Euro. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit und beruft sich auf eine regionale Analyse des Pestel-Instituts aus Hannover. Würde der Mindestlohn um einen weiteren Euro steigen, wäre das laut der Gewerkschaft mit einem weiteren Anstieg der Kaufkraft im Kreis um sogar 8,6 Millionen Euro im Jahr verbunden.