Gericht zwingt Eltern zu Fahrtkostenbeteiligung

Eltern müssen sich an den Kosten für die Fahrt ihrer Kinder zur Schule beteiligen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof gestern entschieden. Geklagt hatte eine Familie gegen den Kreis Tübingen. Sie gibt für die Fahrt ihrer beiden Töchter 2400 Euro im Jahr aus – überdurchschnittlich viel, da die Mädchen auf der Fahrt eine Landkreisgrenze überqueren. Die Familie wollte kostenlosen Transport durchsetzen und hatte damit vor 2 Jahren schon vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verloren.