Geflügelpest im Kreis Tübingen

Geflügelbauern im Kreis Tübingen sollten ihre Tiere künftig im Stall lassen oder unter Schutzeinrichtungen halten. Der Grund: Bei mehreren Schwänen im Landkreis ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Wie dann genau vorzugehen ist, wird eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium festlegen. Dass sich Menschen anstecken, gilt als höchst unwahrscheinlich.