Ganztagesfördergesetz: jedes Grundschulkind hat Anspruch auf Ganztagesbetreuung

Bis 2029 soll durch das Ganztagesförderungsgesetz jedes Grundschulkind einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. 2026 geht’s mit den Erstklässlern los. Doch wie ist diese Aufgabe zu stemmen? Dazu hat es eine Infoveranstaltung im Landratsamt Zollernalbkreis mit dem Jugendamt sowie den Städten und Gemeinden gegeben. Dabei wurde klar. An Entschlossenheit und Einsatz mangelt es nicht, dieses Ziel auch zu erreichen.