Füttern von Wildtieren im Winter ist gut gemeint und streng verboten

Es ist gut gemeint und streng verboten: das Füttern von Wildtieren im Winter. In Reutlingen und Tübingen drohen die Behörden mit Bußgeldern, wenn Spaziergänge den Tauben, Enten und Schwänen Brot hinwerfen. Der Grund: die Brotreste bleiben kiloweise liegen und locken Ratten an. In Reutlingen kann Taubenfüttern bis zu 150 Euro kosten. An vielen Stellen stehen Verbotsschilder mit Erklärungen.