Führerscheinumtausch im Zollernalbkreis

Das Landratsamt erinnert Autofahrer im Zollernalbkreis, dass sie ältere Führerscheine demnächst umtauschen müssen. Für Führerscheinbesitzer mit einem Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 läuft die Frist bis zum 19. Juli. Als nächste kommen die Jahrgänge 1959 bis 1964 an die Reihe; für sie ist die Frist der 19. Januar 2023. Danach werden ihre alten Papierführerscheine ungültig.