Freispruch nach Messerattacke in Reutlingen

Freispruch für einen 58-Jährigen vor dem Landgericht Tübingen: ihm war versuchter Totschlag vorgeworfen worden, nachdem er in einer Reutlinger Wohnung seinen besten Freund mit einem Messer verletzt hatte. Das Gericht ging von Notwehr aus. Beide Männer waren stark betrunken, sie hatten mehrere Flaschen Wodka getrunken und so knapp 4 Promille. Eine Rolle spielte auch eine frühere Auseinandersetzung. Der körperlich deutlich überlegene Freund soll den Angeklagten damals schwer verletzt haben.