Feuerwerke in der Tübinger Altstadt auch auf privaten Grundstücken verboten

Vor Silvester weist die Stadt Tübingen darauf hin, dass Feuerwerk in der Altstadt auch auf privaten Grundstücken verboten ist. Demnach gilt dort das Feuerwerksverbot aus Brandschutzgründen unabhängig von den Coronaregeln. Überall in der Stadt gilt die Ausgangssperre ab 20 Uhr. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen überall verboten. Die Bußgelder betragen bis zu 50.000 Euro.