Feuerwerk bleibt erlaubt im Zollernalbkreis

Silvesterfeuerwerke sind im Zollernalbkreis grundsätzlich erlaubt. Das Landratsamt weist auf die gesetzlichen Regeln hin. Böller und Raketen dürfen nur zwischen dem 29. und dem 31. Dezember verkauft werden, nur an Erwachsene und nur in Geschäften mit festen Verkaufsräumen. Feuerwerk zu zünden ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt.