Erinnerung an die Arbeitgeber an die Meldefrist für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Die Arbeitsagentur Reutlingen erinnert die Arbeitgeber an die Meldefrist für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen 5 Prozent Schwerbehinderte beschäftigen und die Beschäftigungsdaten bis zum 31. März 2022 melden. Das gilt auch, wenn die Firma von Kurzarbeit betroffen war. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die Meldesoftware gibt es online unter www.iw-elan.de.