Entschädigung bei Corona-Verdienstausfall in Baden-Württemberg

Wenn jemand wegen Corona in Isolation muss, zahlt das Land eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Dafür hat es die Regeln verschärft. Die Entschädigung gibt es nur, wenn jemand ausreichend immunisiert war. Nach Worten von Gesundheitsminister Lucha bedeutet das: wer keine dritte Impfung hat, hat bei einer Ansteckung keinen Anspruch auf Geld. Alternativ genügen zwei Impfungen und eine überstandene Infektion.