Grundrechte statt Gefängnis: Diese ungewöhnliche Strafe hat das Amtsgericht Münsingen gegen einen 18-Jährigen verhängt, der betrunken einen Gleichaltrigen krankenhausreif geprügelt hat. Weil der junge Mann die Tat glaubhaft bereute, und auch sonst einen guten Eindruck auf die Richterin machte, muss er nur an einem Demokratiekurs teilnehmen, und mit anderen jungen Erwachsenen erarbeiten, was Grundrechte sind, und was sie konkret im Alltag bedeuten. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde gegen diese Auflage eingestellt.