Coronahilfen für gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Vereine in Geldnot können beim Regierungspräsidium Tübingen Coronahilfen aus dem Landeshaushalt beantragen. Das Regierungspräsidium teilte mit, dass pro Verein bis zu 12.000 Euro gezahlt werden; insgesamt stellt das Land 15 Millionen Euro bereit. Das Geld ist für Organisationen wie zum Beispiel Nachbarschaftshilfen, Tafeln, freie Jugendhilfen oder Betreuungsvereine.