Corona-Testpflicht für Geschäfte in Tübingen

In Tübingen gilt seit heute, 15.03.21 eine Corona-Testpflicht für zahlreiche Geschäfte in der Innenstadt. Oberbürgermeister Palmer unterschrieb am Wochenende eine Verordnung. Das “Tübinger Tagesticket” ist eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Schnelltest. Es wird in der Innenstadt zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte gebraucht. Ohne Test dürfen Kunden in Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Buchhandlungen.