Was viele Rathäuser fürchten, das ist in Bisingen jetzt passiert: Eine Familie hat gegen die Vergabekriterien von Betreuungsplätzen geklagt – und Recht bekommen. Die Gemeindeverwaltung hatte Kernzeit-Betreuungsplätze zuerst an berufstätige Alleinerziehende und Familien, in denen beide Eltern zusammen mindestens anderthalb Stellen haben vergeben. Auch Geschwisterkinder wurden vorgezogen, 14 Kinder gingen leer aus. Ein Elternpaar klagte. Die Gemeinde will jetzt den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anrufen.