Bewährungsstraßen nach tödlicher Hundeattacke

Nach dem tödlichen Angriff eines Hundes auf eine Seniorin in Stetten am kalten Markt hat das Gericht ein Urteil gesprochen. Die Besitzerin bekam wegen fahrlässiger Tötung eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung, ihr Ehemann, der den Kangal beschafft hatte, zwei Jahre auf Bewährung. Die Hundehalter müssen außerdem jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und dürfen während der nächsten drei Jahre keine Hunde halten, die mehr als 20 Kilo wiegen.