Besucher müssen in der Arbeitsagentur Reutlingen und in den Jobcentern in Reutlingen und Tübingen ab sofort FFP2-Masken tragen

Besucher müssen in der Arbeitsagentur Reutlingen und in den Jobcentern in Reutlingen und Tübingen ab sofort FFP2-Masken tragen. Normale OP-Masken genügen nicht mehr. Das gilt auch für die Geschäftsstellen in Münsingen und Bad Urach. Besucher werden gebeten, vorab Termine zu vereinbaren. Kunden ohne Terminvereinbarung können in der Arbeitsagentur Reutlingen zum Servicepoint kommen.