Beschäftigung von Schwerbehinderten ab 20 Arbeitsplätzen

Die Arbeitsagentur Balingen weist Unternehmer darauf hin, dass Firmen ab 20 Arbeitsplätzen auch Schwerbehinderte beschäftigen müssen – nämlich einen je 20 Mitarbeiter. Ansonsten wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Laut Arbeitsagentur gibt es zur Berechnung der Abgabe die kostenlose Software iw-elan zum Download. Die Frist zur Übermittlung der Beschäftigungsdaten endet in jedem Fall am 31. März.