Der Frühling ist da – und uns zieht es raus in die Natur. Der Landesbauernverband Baden-Württemberg weist deshalb auf wichtige Regeln auf Felder und Wiesen hin. Zwischen März und Oktober dürfen landwirtschaftliche Flächen grundsätzlich nur auf Wegen betreten werden – das gilt für Spaziergänger, Radfahrer und auch Hundebesitzer. Außerdem sind viele schwere Maschinen im Einsatz, auf die Rücksicht genommen werden sollte. Auch Müll und freilaufende Hunde können Tiere und Ernte gefährden.