Baden-Württemberg hat Corona-Verordnung geändert

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Corona-Verordnung geändert. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 ist Normalbetrieb in Grundschulen und Schulkindergärten erlaubt. Für alle anderen Schularten bleibt es laut Kultusministerium beim Wechselunterricht. Tagesausflüge sind zulässig. Unter 100 war die Inzidenz gestern in den Kreisen Tübingen und Reutlingen. Im Zollernalbkreis war sie höher.