Bad Urach: Bürgerbegehren nicht zulässig

Die Stadtverwaltung von Bad Urach hält das Bürgerbegehren über die Ansiedlung von Amazon in der aktuellen Form für nicht zulässig. Die Stadt schreibt in einer Mitteilung, sie habe das den Initiatoren gestern mitgeteilt. Sie sollten die Frage für den Bürgerentscheid so formulieren, dass sie mit “ja” oder “Nein” zu beantworten sei. Über die Zulässigkeit des Begehrens entscheidet der Gemeinderat.