Ausnahmen von der Regel 2G plus

Bei den Coronaregeln gibt es Ausnahmen von der Regel 2G plus. Darauf weist die Stadt Tübingen noch einmal hin. Wer bereits eine Boosterimpfung hat, braucht keinen Testnachweis. Das gilt auch für Personen, bei denen die Immunisierung durch Impfung oder Genesung nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt. Oberbürgermeister Palmer sagte, die letzten Änderungen der Verordnung hätten für Verwirrung gesorgt. Er bedauere das.