Aufruf für Beschäftigte von Kleinbetrieben zur Gründung von Betriebsräten

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ruft Beschäftigte in Kleinbetrieben im Kreis Tübingen auf, Betriebsräte zu gründen. Nach amtlichen Zahlen arbeiten im Landkreis 22700 Menschen in Betrieben mit mehr als 5 und weniger als 50 Beschäftigten. Ab 5 Mitarbeitern ist laut NGG rechtlich die Gründung eines Betriebsrats möglich. Bei Arbeitszeit- oder Personalfragen gebe das den Mitarbeitern die Chance mitzuentscheiden. Anlass des Aufrufs ist das 100jährige Bestehen von Betriebsräten in Deutschland am nächsten Dienstag.