Auch Arbeitslose können in den Sommerurlaub fahren – falls es aktuell keine passenden Job- oder Qualifizierungsangebote gibt und die Agentur für Arbeit schon davor zugestimmt hat. So heißt es in einer Mitteilung der Niederlassung in Balingen. Außerdem ist die Länge der Abwesenheit entscheidend. Die Leistungen werden höchstens für 21 Tage weitergezahlt, ab einer Abwesenheit von sechs Wochen gibt es für den gesamten Zeitraum keine Leistungen.