Arbeitsagentur Balingen weist auf Frist für Arbeitgeber hin

Die Arbeitsagentur Balingen weist auf eine Frist für Arbeitgeber hin. Bis zum 31. März 2021 müssen die Meldungen vorliegen, in welchem Umfang ein Betrieb Schwerbehinderte beschäftigt. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Laut Gesetz müssen 5 Prozent der Beschäftigten behinderte Menschen sein, also ab 20 Mitarbeitern mindestens einer. Wenn die Quote unterschritten wird, wird eine Ausgleichsabgabe fällig.